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FAQ
Fragen zur Zusammenarbeit
Was Auftraggeber vor einem gemeinsamen Vorhaben typischerweise klären.
Welche Vorhaben passen zu Cognitrace?
Cognitrace passt, wenn eine eigene KI-Funktion, ein ML-System oder eine Plattform entstehen oder technisch verbessert werden soll – und Modellqualität, Softwarearchitektur, Daten, Integrationen und Cloud-Betrieb zusammengehören. Typischerweise nicht: reine Tool-Roll-outs, No-Code-Automation, Schulungsprogramme oder reine Personalverstärkung.
Beratet ihr nur oder setzt ihr auch um?
Beides, mit klarem Schwerpunkt auf Umsetzung. Architektur und technische Führung sind auch als eigenständiges Mandat möglich, wenn ein bestehendes Team die Delivery selbst verantwortet.
Könnt ihr ein bestehendes System oder einen Prototyp übernehmen?
Ja. Ausgangspunkt ist ein technisches Review mit klarer Bewertung von Architektur, Qualität, Betriebsfähigkeit und Weiterentwicklungspfad. Anschließend übernehmen wir die Umsetzung oder arbeiten gezielt mit dem bestehenden Team weiter.
Wie arbeitet ihr mit bestehenden Produkt- und Engineering-Teams?
Wir integrieren uns direkt in bestehende Teams, statt Parallelwelten zu bauen. Verantwortung wird klar geschnitten – für Architektur, technische Entscheidungen und die Bereiche, in denen wir umsetzen. Code, Dokumentation und Wissen gehen an das interne Team über.
Wie messt ihr Qualität, Latenz und Kosten?
Über Evals, Produktionstelemetrie und Cost Attribution als Teil des Systems: Testsets, Metriken und Monitoring für Output-Qualität, Fehlerverhalten, Latenz, Kosten und Tool-Nutzung. Die konkreten Messgrößen richten sich nach dem Produkt und seinem Risikoprofil.
Wem gehören Code, Infrastruktur und Dokumentation?
Dem Auftraggeber. Code, Infrastruktur, Modelle und Dokumentation gehen an das interne Team über und lassen sich ohne Cognitrace weiterbetreiben.
Wie berücksichtigt ihr Security, Datenschutz und regulatorische Anforderungen?
Als Teil der Architektur: über Datenflüsse, Rollen und Berechtigungen, Löschkonzepte, Audit Trails und passende Betriebsmodelle. DSGVO und EU AI Act werden je Use Case eingeordnet; notwendige Nachweise entstehen mitlaufend.